22/08/2022
Reinigungsmittel – Glossar der Gebäudereinigung.
Wichtige Fachausdrücke der Pflege- und Reinigungsarbeiten von Gebäuden verständlich
erklärt.
Definition und Erklärung des Begriffes „Reinigungsmittel“
Reinigungsmittel sind Detergenzien (lateinisch „detergere“, deutsch „abwischen“), die je
nach zu bearbeitendem Gegenstand allgemein als Putzmittel eingesetzt werden.
Reinigungsmittel dienen zur Entfernung von Schmutz und unerwünschten Anhaftungen.
Reinigungsmittel werden meist verdünnt und in Wasser gelöst hergestellt, da eine zu hohe
Konzentration zu Oberflächenbeschädigungen, Vergiftungen, Verätzungen und
Umweltschäden führen kann. Die Wasserlösung begünstigt darüber hinaus als
sogenanntes polares Lösungsmittel den beabsichtigten Reinigungseffekt. Gleichzeitig wird
mit dem Wasserfilm der Schmutz entfernt.
Zu den in Haushalten und Gewerbebetrieben verwendeten Reinigungsmitteln zählen im
entferntesten Sinne ebenfalls der Arzneimittelherstellung dienende oder in der
Kosmetikbranche eingesetzte Mittel zur Körperpflege zu den Reinigungsmitteln.
Reinigungsmittel sind entweder nach den in ihnen enthaltenen aktiven Komponenten oder
dem beabsichtigten Einsatzzweck und Anwendungsgebiet zu unterscheiden:
Reinigungsmittel nach Komponenten (siehe Sicherheitsdatenblättern gemäß EG-Richtlinie
91/155/EWG):
• Tenside
• Scheuermittel
• Säuren, z. B. Zitronen- und Essigsäure
• Basen (Reiniger auf alkalischer Basis)
• Bleichmittel
• Enzyme
Reinigungsmittel nach Einsatzzweck und Anwendungsgebiet:
• Küche: Geschirrspülmittel, Geschirrspülmaschinenreiniger, Klarspüler für
Geschirrspülmaschinen, Backofenreiniger
• Oberflächenbehandlung: Bodenreiniger, Neutralreiniger, Scheuermittel,
Glasreinigungsmittel, Öl- und Fettreiniger
• Beseitigung von Kalkablagerungen: Entkalker, Kalkreiniger
• Diverse Anwendungen: z. B. Reinigungsmittel auf Alkoholbasis, Rohrreiniger,
Universalreiniger, Teppichreinigungsmittel, Metallreiniger, Sanitär-, WC- und
Badreiniger
Bei allen Reinigungsmitteln ist die Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit tunlichst zu
beachten. Umweltgefährdende Inhaltsstoffe von Reinigungsmitteln dürfen nicht in Umwelt
und Gewässer gelangen, diese ökologisch beeinträchtigen, die menschliche Gesundheit
schädigen, die Trinkwasserversorgung gefährden und den Betrieb von
Abwasserreinigungseinrichtungen und Kläranlagen behindern. Das hierfür maßgebliche
Regelwerk in Deutschland ist das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG).
Obwohl Reinigungsmittel meist nicht der generellen Kennzeichnungspflicht als
Gefahrstoffe unterliegen, sind sie dennoch zumindest als wassergefährdend einzustufen.
Beim Einsatz von Reinigungsmitteln gilt es deshalb, die Verhältnismäßigkeit beim Einsatz
und die geringstmögliche Belastung für die Umwelt einzuhalten. Reinigungskräfte und
Objektleiter von zertifizierten Innungsfachbetrieben der Gebäudereinigungsbranche achten
entsprechend auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen, die
beispielsweise im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), im Bayerischen Wassergesetz
(BayWG), in der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) und in
der Abwasserverordnung (AbwV) festgelegt sind.