Turbo Abflussdienst Dichtheitsprüfung

Turbo Abflussdienst Dichtheitsprüfung Rohr und Kanalreinigung, Dichtheitsprüfung nach LWG §61a / SüwVo Abw

Zustands und FunktionsprüfungGrundlage für die Verpflichtung aller Grundstückseigentümer für die Zustands- und Funktions...
07/01/2015

Zustands und Funktionsprüfung

Grundlage für die Verpflichtung aller Grundstückseigentümer für die Zustands- und Funktionsprüfungen privater Abwasserleitungen ist das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG).

Danach müssen alle Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden.

Bei der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen gemäß SüwVO Abwasser ist die gesamte private Abwasserleitung zu prüfen, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt ist und die ausschließlich Schmutzwasser oder Mischwasser (d.h. Schmutzwasser mit Niederschlagswasser gemischt) führen. Dazu gehören auch Leitungen, die unter dem Keller oder der Bodenplatte des Gebäudes liegen sowie zugehörige Einsteige- schächte und Inspektionsöffnungen.

In Wasserschutzgebieten werden für die Erstprüfung von Abwasserleitungen, die vor 1965 (häusliche Abwässer) bzw. vor 1990 (industrielle oder gewerbliche Abwässer) errichtet wurden die erstmaligen Prüffristen bis zum 31. Dezember 2015 beibehalten. Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten müssen bis zum 31. Dezember 2020 geprüft werden.

Bei Neubau / Neuverlegung bzw. wesentlichen Änderung von Abwasserleitungen ist die generelle Prüfpflicht gemäß DIN 1986-30 bzw. DIN EN 1610 nach Fertigstellung nachzuweisen.

Adresse

Ibbenbüren
49477

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