Paula's Wäsche Service

Paula's Wäsche Service Sie bringen uns Ihre Wäsche in die Annahmestellen, zu uns nach Hilzingen oder Rücksprache holen wir die Wäsche auch gerne bei Ihnen Zuhause ab. B.
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Dauerhaft geschlossen.

Allgemeine Reinigungsbedingungen von Paula`s Wäscheservice

1. Preise, Bezahlung
Es gilt der Tarif lt. Preisaushang bzw. gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Für die Preisberechnung ist die Stückzahlermittlung / Gewichtsermittlung durch uns maßgebend. Die Entgelte sind, soweit nicht im Einzelfall Vorauszahlung vereinbart wurde, grundsätzlich nach Erledigung des Auftrages bei Abholung bzw. Lief

erung fällig. Vereinbarungsgemäß kann bei uns bekannten Kunden Zahlung auf Rechnung erfolgen. Rechnungen sind – sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist - sofort nach Eingang zahlbar.
2. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Paula`s Wäscheservice ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper, durch oder bei zu den Textilien gehörigen Zubehörteilen wie z.B. Gürtel, Schnallen, Knöpfe, Pailletten etc. und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut oder Teile des Reinigungsgutes, die nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig sind, soweit sie nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder der Textilreiniger dies durch eine fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.
3. Aufklärungspflicht des Kunden für besonders hochpreisiges Reinigungsgut. Entfernung von textilfremden Gegenständen durch den Kunden
Der Kunde hat auf besonders hochpreisiges Reinigungsgut bei der Übergabe an den Textil-Reiniger hinzuweisen. Der Kunde hat darauf hinzuwirken, dass vor Übergabe der Textilien textilfremde Gegenstände, wie z.B. Kugelschreiber, Taschenmesser, u.a., entfernt sind.
4. Rückgabe/ Pflicht des Kunden zur Abholung
Rückgabe des eingelieferten Reinigungsgutes erfolgt nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wer die Auftragsbestätigung vorlegt gilt als empfangsberechtigt, es sei denn, uns ist die mangelnde Empfangsberechtigung bekannt. Der Auftraggeber muss das eingelieferte Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Termin abholen. Danach hat er die Kosten der Aufbewahrung zu tragen. Erfolgt eine Abholung nicht innerhalb eines Jahres nach dem Termin und ist uns der Auftraggeber und seine Adresse nicht bekannt, so sind wir berechtigt, das übergebene Reinigungsgut freihändig zu verwerten, es sei denn der Auftraggeber meldet sich vor der Verwertung. Der Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös bleibt unberührt, soweit dieser den Reinigungspreis zuzüglich der Aufbewahrungskosten nicht übersteigt. Ein Nachweis über die Verwertung muss nicht geführt werden.
5.Rügepflicht des Kunden bei Mängel/Fehlmengen/Falschlieferung beim ausgelieferten Reinigungsgut
Der Kunde hat zu beweisen, dass das Reinigungsgut dem Textilreiniger zur Bearbeitung übergeben wurde, z. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden. Gleiches gilt in den beiden vorgenannten Sätzen für die Rüge von offensichtlichen Fehlmengen oder Falschlieferungen bei der Lieferung.
6. Haftung und Haftungsbegrenzung
Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Fall leicht fahrlässig verursachter Schäden ist ein Schadensersatz auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Begrenzung des Schadenersatzes gilt nicht für schuldhafte Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten oder für schuldhafte Verstöße, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden. Gleichfalls gilt die Begrenzung des Schadensersatzes nicht bei Schäden durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
7. Aufrechnung
Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort für die Lieferung des Kaufgegenstandes ist unser Sitz in 78247 Hilzingen. (2) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand in 78247 Hilzingen. (3) Soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand 78247 Hilzingen. Paula`s Wäscheservice ist jedoch berechtigt, jedes andere zuständige Gericht anzurufen. (4) Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) findet keine Anwendung. Auf sämtliche Rechtsbeziehungen der Beteiligten findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Adresse

C/o Vipo Service, Untere Gießwiesen 17
Hilzingen
78247

Webseite

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