30/07/2026
Wer darf in die PKV wechseln?
•Angestellte, deren
Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
(Versicherungspflichtgrenze) liegt.Für Angestellte liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG / Versicherungspflichtgrenze) im Jahr
2026 bei:
77.400 Euro brutto pro Jahr also
6.450 Euro brutto pro Monat. Wichtige Details dazu:
Was zählt dazu? Neben dem laufenden Gehalt fließen auch regelmäßig gezahlte Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder vertraglich garantierte Boni in die Berechnung ein. AOK
Besondere JAEG: Für Angestellte, die bereits am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren, gilt eine abgesenkte Grenze von 69.750 Euro pro Jahr (5.812,50 Euro/ monatlich)
•Selbstständige und Freiberufler (ohne Einkommensgrenze).
• Beamte und Beamtenanwarter (erhalten Beihilfe vom Dienstherrn).
• Studenten (mussen sich zu
Studienbeginn von der gesetzlichen Pflichtversicherung befreien lassen).
• Nicht Erwerbstätige / Personen ohne eigenes Einkommen, sofern keine Pflichtversicherung in der GKV besteht.
Wichtig:
Voraussetzung für die Aufnahme ist das Bestehen der Gesundheitsprüfung der jeweiligen PKV.