27/12/2022
Hauptuntersuchung (HU) gemäß §29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung
Wir sind berechtigt die Hauptuntersuchungen mit integrierter “Abgasuntersuchung” (Verkehrssicherheitsprügung nach § 29 StVZO) durch zuführen. Alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge unterliegen der Untersuchungspflicht. In regelmäßigen Abständen muss das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (§29 StVZO) vorgeführt werden.
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T: 0228 5046 8179