GSD Reinigungsunternehmen

05/11/2019

Als expandierendes Unternehmen suchen wir stets zuverlässige Mitarbeiter/-innen für Berlin.
wenn Sie einen gesicherten Arbeitsplatz und ein angenehmes Arbeitsklima suchen, sind Sie bei uns genau richtig.
Zu Ihren Hauptaufgaben gehören:
- Unterhaltsreinigung
- Gebäudereinigung
- Haushaltsreinigung
Zur Aufnahme der Tätigkeit sollten Sie folgenden Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringen:
- Grundkenntnisse in der Reinigung (nicht zwingend notwendig)
- Englischkenntnisse sind erwünscht
- Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, gewissenhafte Arbeitsweise
Wir bieten Ihnen:
- bei Eignung sofortige Anstellung!!
- eine unbefristete Tätigkeit
- Tarifvertragliche Leistungen
Art der Stelle: Teilzeit
www.glai.service-dienstleistungen.com

01/11/2019

Als expandierendes Unternehmen suchen wir stets zuverlässige Mitarbeiter/-innen für Berlin.
wenn Sie einen gesicherten Arbeitsplatz und ein angenehmes Arbeitsklima suchen, sind Sie bei uns genau richtig.
Zu Ihren Hauptaufgaben gehören:
- Unterhaltsreinigung
- Gebäudereinigung
- Haushaltsreinigung
Zur Aufnahme der Tätigkeit sollten Sie folgenden Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringen:
- Grundkenntnisse in der Reinigung (nicht zwingend notwendig)
- Englischkenntnisse sind erwünscht
- Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, gewissenhafte Arbeitsweise
Wir bieten Ihnen:
- bei Eignung sofortige Anstellung!!
- eine unbefristete Tätigkeit
- Tarifvertragliche Leistungen
Art der Stelle: Teilzeit

25/02/2019

Das sagen unserer Kunden über uns.

Zuverlässig, sauber und liebenswürdig! So ist der Service der Firm GSD Glai Service-Dienstleistungen! Unsere Zweitwohnung in Berlin finden wir jedes Mal in tiptop Zustand vor!
Hervorzuheben ist ebenso die Flexibilität in der Arbeit, wenn
spontan eine Anreise geplant ist!
Wir sind sehr glücklich, dass wir diese Firma mit Herrn Glai als Geschäftsführer und seine zuverlässigen Mitarbeiterinnen empfohlen bekommen haben! Ebenso angenehm ist es, dass unsere Wohnung immer von der gleichen Person betreut wird.
Kurzum: ein absolut empfehlenswertes Unternehmen!
Ania B.

Naturstein Reinigung Herr Marcus.T von der Firma AHB, teilte uns dies mit : Alle Arbeiten wurden durch Ihre Mitarbeiter ...
08/01/2019

Naturstein Reinigung

Herr Marcus.T von der Firma AHB, teilte uns dies mit : Alle Arbeiten wurden durch Ihre Mitarbeiter zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt! Wir wünschen Ihnen und Ihrem Unternehmen alles Gute und werden Sie in Erinnerung behalten.

01/10/2018

Als expandierendes Unternehmen suchen wir stets zuverlässige Mitarbeiter/-innen für Berlin.

wenn Sie einen gesicherten Arbeitsplatz und ein angenehmes Arbeitsklima suchen, sind Sie bei uns genau richtig.

Zu Ihren Hauptaufgaben gehören:

- Unterhaltsreinigung

- Gebäudereinigung

- Haushaltsreinigung

Zur Aufnahme der Tätigkeit sollten Sie folgenden Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringen:

- Grundkenntnisse in der Reinigung (nicht zwingend notwendig)

- Englischkenntnisse sind erwünscht

- Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, gewissenhafte Arbeitsweise

Wir bieten Ihnen:
- bei Eignung sofortige Anstellung!!
- eine unbefristete Tätigkeit
- Tarifvertragliche Leistungen

Art der Stelle: Teilzeit

24/08/2018

Achtung Pauschalpreis – Leistungsumfang sollte immer bestimmt sein

Festpreis heißt nicht Festpreis um jeden Preis
Der Pauschalfestpreis soll die ganze Abwicklung vereinfachen und vor allem den Bauherren vor Überraschungen schützen. Daher wird ohne auf die einzelnen notwendigen Arbeiten einzugehen eine "alles abdeckende Summe" vereinbart. Letztendlich tragen Sie also das Risiko, dass ein nicht kalkulierter Mehraufwand anfällt.

Pech für Sie? Nicht unbedingt. Denn auch bei einem Pauschalpreis, liegt ein "Leistungsumfang" zu Grunde. Darauf basiert Ihre Kalkulation. Sie berechnen ja anhand bestimmter Werte, die Ihnen vom Auftraggeber vorgelegt wurden. Der Leistungsumfang kann sich später also durchaus ändern. Es ist nicht alles davon umfasst. Allerdings müssen Sie beweisen, dass der Mehraufwand nicht vom Pauschalpreis erfasst ist

Was müssen Sie tun?
Zugegeben das ist äußerst schwer, denn genau das wollte der Auftraggeber ja vermeiden: unvorhergesehene Mehrkosten!

Es ist also ratsam, auch bei einem Pauschalpreis genau aufzuschreiben, welche Arbeiten Sie erwarten und was Ihr Festpreis abdeckt. Stecken Sie den Leistungsumfang also immer mit einer Leistungsbeschreibung ab, die Sie dem Angebot beilegen. Sie beziffern dabei nicht den Preis für jeden einzelnen Posten, sondern zeigen nur an, welche Arbeiten der Pauschalpreis abdeckt. So können Sie für unvorhersehbaren Mehraufwand auch entsprechendes Geld verlangen.

Wichtig ist der begrenzte Leistungsumfang vor allem für den Fall, dass der Bauherr nun nachträglich noch Wünsche äußert oder bestimmte behördliche Auflagen einzuhalten sind. Ohne Leistungsbeschreibung können Sie nur schwer darauf pochen, dass es nicht vom garantierten Pauschalfestpreis gedeckt ist.

20/04/2018

RATGEBER

Kostenvoranschlag ist nicht gleich Angebot: Die wichtigsten Unterschiede!

Kostenvoranschlag, Angebot, unverbindlich, garantiert! Hinter den verschieden Bezeichnungen stecken tatsächlich bedeutende Unterschiede, die Sie als Unternehmer kennen müssen!
Angebote sind bindend!
Das wohl Wichtigste: Ein abgegebenes Angebot ist bindend! Sie können hinterher nicht mehr davon abweichen. Es ist sozusagen ein Versprechen, genau diese Arbeit für genau diesen Preis durchzuführen und es gilt: versprochen ist versprochen!

Ein Angebot muss alle wichtigen Eckdaten, wie z.B. Art und Umfang der Arbeiten und das benötigte Material beinhalten. Als Faustformel können Sie sich merken: Ihr Angebot muss so genau bestimmt sein, das Ihr Vertragspartner nur noch "ja" zu sagen braucht.

Wenn Ihnen noch Eckdaten zur Berechnung des verbindlichen Angebots fehlen, sollten Sie das Wort "Angebot" dringend vermeiden. Oder aber eine Freizeichnungsklausel hinzufügen, etwa: "Angebot ist bis zur Besichtigung unverbindlich" oder "Angebot Freibleibend". So bringen Sie zum Ausdruck, dass sich später noch Änderungen ergeben können. Bei fehlenden Angaben des Auftraggebers können Sie auch erstmal einen Kostenvoranschlag erstellen.

Der Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist nur eine unverbindliche Berechnung der voraussichtlichen Kosten. Sie geben Ihrem (potenziellen) Auftraggeber einen Eindruck, was die Auftragsdurchführung kosten könnte, wenn alle seine bisher angegebenen Eckdaten stimmen. Auf dieser Grundlage können Sie beauftragt werden, der Kostenvoranschlag gilt dann aber nicht als endgültig vereinbarter Preis. Außer natürlich Sie haben diesen Preis garantiert. Dann gilt er!

Ansonsten kann die Schlussrechnung höher oder niedriger ausfallen. Dieses Risiko trägt der Auftragnehmer. Da es aber um die Vermittlung eines realistischen Eindrucks geht, ist tricksen nicht erlaubt: einen günstigen Kostenvoranschlag auszustellen, um den Auftrag zu erhalten und dann eine immense Schlussrechnung zu stellen geht nicht! Der Bundesgerichthof akzeptiert nur Abweichungen von bis zu 20 %. Die Überschreitung müssen Sie aber erstens erklären können und zweitens dem Auftraggeber sofort mitteilen.

Sie können sich den Kostenvoranschlag vergüten lassen. Das müssen Sie Ihrem Auftraggeber aber vorher mitteilen. Vereinbaren Sie nichts, gilt der Grundsatz: Kostenvoranschläge sind kostenlos.

Wann besser Angebot, wann Kostenvoranschlag?
Da Angebote bindend sind, sollten Sie diese nur abgeben, wenn Sie sich mit der Kalkulation sicher sein können. Dafür sind Sie auf die Angaben des Auftraggebers angewiesen. Fragen Sie sicherheitshalber nach, z.B. ob bei dem Auftrag für die Neubefliesung der Küche die alten Fliesen auch abgetragen werden sollen oder nicht. Vereinbaren Sie gegebenen Falls eine Besichtigung.

Um Ihren potenziellen Auftraggeber schon mal einen Anreiz für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins zu geben, können Sie anhand der Ihnen bereits vorliegenden Daten einen unverbindlichen Kostenvoranschlag erstellen und zuschicken. Den können Sie dann vor Ort gemeinsam zu einem verbindlichen Angebot präzisieren.

Auch wenn das Angebot bindend ist, sind nachträgliche Anpassungen dann möglich, wenn unerwartete Umstände auftauchen, die nicht vorhersehbar und daher nicht ein kalkulierbar waren, z.B. wenn beim Abtragen der Tapeten ein Hausschwamm entdeckt wird.

05/04/2018

STIMMT DIE RECHNUNG?

Autor: Redaktion
Betriebe sollten Eingangsrechnungen genau kontrollieren und Ausgangsrechnungen mit Sorgfalt verfassen. Fehlerhafte Rechnungen können teuer werden.

Warum korrekte Rechnungen wichtig sind
Fast jeder, der eine Rechnung erhält, achtet darauf, dass die Rechnungspositionen korrekt ausgewiesen sind. Auch auf Rabatte und Skonto schauen viele. Damit der Betrag als Betriebsausgabe erfasst werden kann, muss das Formular weitere Bedingungen erfüllen.

Die Buchhaltung achtet nicht immer darauf, ob alle Angaben enthalten sind, das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung tut dies aber ganz bestimmt. Fehler bei der Anschrift führen in der Regel dazu, dass der komplette Rechnungsbetrag nicht als Betriebsausgabe zählt. Mängel bei den Angaben zur Mehrwertsteuer, bewirken, dass diese nicht als Vorsteuer abzugsfähig ist. In beiden Fällen drohen Nachzahlungen und Strafzinsen.

Angaben, die vorhanden sein müssen
Jede Rechnung muss mit korrekter Firmenbezeichnung und Anschrift des Empfängers und des Absenders versehen sein. Außerdem ist eine Rechnungsnummer erforderlich, die nur einmal vergeben werden darf sowie Angaben über den Leistungszeitraum.

Großen Wert legen die Betriebsprüfer auf den korrekten Ausweis der Mehrwertsteuer. Die Nennung des Betrages und des korrekten Prozentsatzes ist vorgeschrieben. Lediglich bei einer Kleinstbetragsrechnung von unter 150 € kann darauf verzichtet werden, die Höhe der Umsatzsteuer zu nennen. Bei diesen Rechnungen genügt ein Hinweis, dass die Mehrwertsteuer von X% im Rechnungsbetrag enthalten ist.

Kleinunternehmer, die nach § 19 UStG von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit sind, müssen einen entsprechenden Hinweis auf die Rechnung schreiben. Dieser Satz reicht völlig aus: „Ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 Abs. 1 UStG“. Der Paragraf muss grundsätzlich in diesem Hinweis enthalten sein.

Tipps für den Alltag
Rechnungen sollten zeitnah geschrieben und in optisch ansprechender Form verfasst werden. Eine Rechnungsvorlage oder ein Rechnungsprogramm hilf dabei. Gute Betriebe ergänzen die Rechnungssoftware mit einigen Höflichkeitsfloskeln. Sie bedanken sich für den Auftrag und sprechen den Kunden freundlich an.

Eine Musterrechnung mit allen Pflichtangaben sollte immer auf dem Schreibtisch liegen. Sie dient als Checkliste, um Eingangsrechnungen zu prüfen. Falls Pflichtangaben fehlen, ist es wichtig, schnell mit dem Absender in Kontakt zu treten und um eine Korrektur zu bitten.

Adresse

Lecksic
Berlin
10987

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 18:00

Benachrichtigungen

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