07/01/2022
Wir zahlen gerne 14,81 € für die hervorragende Arbeit unserer Glasreiniger. 👍 Auch und vor allem weil es gerne vergessen wird und unsere Branche oft als Beispiel für Niedriglohn herhalten muss.
Zum Jahresbeginn 2022 tritt die zweite Stufe des insgesamt dreijährigen Tarifvertrags für Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk in Kraft.
Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn (Einstiegs-Lohngruppe 1) steigt bundesweit um rund 4 Prozent auf 11,55 Euro. Ab nächstem Jahr haben die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) als dritte und letzte Stufe des Tarifvertrags bereits einen Einstiegslohn von 12 Euro verabredet.
Damit heben sich die tariflichen Einstiegslöhne im Gebäudereiniger-Handwerk weiterhin deutlich vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ab, der zum Januar 2022 auf 9,82 Euro steigt. Die Differenz beträgt nahezu 18 Prozent.
Auch der zweite allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn, der Fassaden- und Glasreinigung umfasst sowie für Gesellinnen und Gesellen gilt (Lohngruppe 6), erhöht sich zum Januar 2022 – um 2,5 Prozent auf 14,81 Euro.
Im Kampf um Fachkräfte-Nachwuchs bietet die Gebäudereinigung zudem mit weiter steigenden Ausbildungsvergütungen von 830 Euro, 965 Euro bzw. 1125 Euro je nach erstem, zweitem bzw. drittem Lehrjahr attraktive Konditionen.
Hier geht es zu unserer Pressemitteilung: https://www.die-gebaeudedienstleister.de/presse/aktuelle-presseinformationen/detail/2022-tarifloehne-im-gebaeudereiniger-handwerk-steigen-deutlich-mindestlohn-plaene-der-ampel-nicht-vor-2023