19/08/2026
🔴 ROT: Tätigkeiten, die nicht vom Hausbesorger, von der Hausbesorgerin durchgeführt werden dürfen, sehr wohl aber vom Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger bzw. von der DFG-Reinigerin
👉🏼 𝗗𝗶𝗲 𝗥𝗲𝗶𝗻𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗦𝗼𝗻𝗱𝗲𝗿-, 𝗚𝗲𝘄𝗲𝗿𝗯𝗲- 𝘂𝗻𝗱 𝗜𝗻𝗱𝘂𝘀𝘁𝗿𝗶𝗲𝗿𝗲𝗶𝗻𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 darf 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 von der Hausbetreuung durchgeführt werden!
Die in der Gewerbeordnung getroffene Unterscheidung zwischen Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung (reglementiertes Gewerbe) und Hausbesorgung/Hausbetreuung (freies Gewerbe) hat das Ziel, die hohen Qualitätsanforderungen der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung durch ein sog. Zulassungssystem sicherzustellen. Nur wer die vom Gesetz geforderte, besondere Befähigung nachweisen kann, darf das Gewerbe Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung ausüben! 💯
www.gebäudereiniger-hausbetreuer.com/was-genau-regelt-die-ampelkarte-in-der-reinigungsbranche